Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Meldorf, An den Anlagen, Höhe Bushaltestelle, Rtg. B 5. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan Speed mit Foto 52 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Dithmarschen übersandte Vordruck Anhörung
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