Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Reichelsheim (Odenwald), OT Gersprenz, auf der B 38, Gersprenztalstraße, Höhe Haus Nr. 49, FR Brensbach mit 37 km/h, bei zulässigen 50 km/h festgestellt. Mit Sensormessung wurden mit  87 km/h dokumentiert.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel

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