Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hennstedt, auf der Tönsheider Straße, L 121, die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte  Lichtschrankenmessung ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 21 km/h, bei erlaubten 50 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 71 km/h.

Verletzte Vorschriften:  § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Dithmarschen übersandte Anhörung

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