Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Marl Nord, BAB 52, km 22,275, FR Haltern begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 25 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät Vitronic PoliScan 105 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: übersandte Zeugenfragebogen
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