Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stadt Buchholz, Gem. Sprötze, Hannoversche Str. die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 74 km/h, zulässig waren 50 km/h. Die Überschreitung betrug 24 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit Poliscan, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Landkreis Harburg übersandt.

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