Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in 3860 Goslar, auf der B 6, Gem. Goslar, Ast 1100, Stat. 0,322 um 27 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 107 km/h. Beweismittel: Messgerät ESO 3.0.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Goslar
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