Bei einer Geschwindigkeitsmessung in 10365, Berlin Lb, Frankfurter Allee 167, Ri. stadtauswärts wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 84 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, um 34 km/h festgestellt. Beweismittel: Messprotokoll, Frontfoto

Verstoß gegen: § 25 Abs 2a StVG, § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandt.

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