Das Rotlicht der Lichtzeichenanlage wurde in Ludwigsburg, auf der Frankfurter Straße, Kreuzung August-Bebel Straße missachtet. Die Rotlichtphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an. Beweismittel: Rotlichtüberwachungsanlage und Foto.
Verstoß gegen: § 25 Abs. 2a StVG, § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, § 25 StVG,132.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Ludwigsburg übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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