Das Rotlicht der Lichtzeichenanlage wurde in 31224, Peine, Ostrandstraße / Woltorfer Straße missachtet. Beweismittel: Zeugenaussagen der aufnehmenden Beamten. Die Rotlichtphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.

Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5, § 25 StVG,132.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Peine übersandte Vordruck Anhörung

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