Das Rotlicht der Lichtzeichenanlage wurde in 10557 Berlin, Großer Stern / Altonaer Straße, Richtung West nicht beachtet. Der Rotlichtverstoß wurde mittels
Kombiniertes Messgerät Geschw./Rotlicht, Frontfoto dokumentiert. Die Rotlichtphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.

Verstoß gegen: § 25 Abs. 2a StVG, § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, § 25 StVG,132.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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