Der Rotlichtverstoß wurde am 08.10.2015 in Hamburg, Holstenstraße/Max-Brauer-Allee, begangen. Beweismittel: Rotlichtüberwachungsanlage und Foto

Die Rotlichtphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.

Verstoß gegen § 37 Abs 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, § 25 StVG,132.3 Bkat, § 4 Abs. 1 BKatV

Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamburg

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