Das Rotlicht der Lichtzeichenanlage wurde in Tübingen, Hechinger Straße, B 27, Stuttgarter Straße, FR Hechingen missachtet. Der Rotlichtverstoß wurde mittels stationäres Rotlicht/Geschwindigkeitsmessgerät PoliScan Redlight mit
Frontfoto dokumentiert.
Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, 132 BKat
Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Tübingen übersandte Formular Anhörung
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