Das Rotlicht der Lichtzeichenanlage wurde in 10557, Berlin, Großer Stern, Altonaer Str. in Ri. West missachtet. Der Rotlichtverstoß wurde mittels kombiniertem Messgerät Geschw./Rotlicht dokumentiert. Wegen Voreintragung Fahreignungsregister Regelbuße auf 110,00 € Bußgeld erhöht.
Verstoß gegen: § 25 Abs. 2a StVG, § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG,132 BKat
Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin erließ Bußgeldbescheid
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