Das Rotlicht der Lichtzeichenanlage wurde in Bremen, auf dem Breitenweg / Bergmann- Smidt-Str.,Richtung stadteinwärts missachtet. Der Rotlichtverstoß wurde mittels Messgerät: TPH mit Frontfoto dokumentiert.
Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, 132 BKat
Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bremen übersandte Anhörung wegen einer Ordnungswidrigkeit
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