Das Rotlicht der Lichtzeichenanlage wurde in Hamburg, auf der Elbchaussee missachtet. Beweismittel: Zeugen. Anhörung im Bußgeldverfahren wurde übersandt
Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG,132 BKat
Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamburg
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