Bußgeldverfahren wegen Überquerung der Kreuzung Willy-Brandt-Straße / Rödingsmarkt bei Rotlicht der Lichtzeichenanlage in Hamburg eröffnet. Der Rotlichtverstoß wurde mittels Kombiniertes Messgerät Geschw./Rotlicht, Frontfoto dokumentiert.
Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 132 BKat
Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamburg übersandte Vordruck Anhörung
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