Das Rotlicht der Lichtzeichenanlage wurde in Tübingen, Hechinger Str., B 27, Stuttgarter Straße, FR Hechingen missachtet. Der Rotlichtverstoß wurde mittels Stationäres Rotlicht/Geschwindigkeitsmessgerät mit Frontfoto dokumentiert.
Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 132 BKat
Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Tübingen übersandte Vordruck Anhörung
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