Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Selm, auf der Olfener Straße, Fahrtrichtung Münsterlandstraße mit 8 km/h, bei zulässigen 50 km/h festgestellt. Beweismittel: Messung mit SpeedoPhot (Radarwagen), Beweisfoto 58 km/h. Bußgeld: 15,00 €
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Unna
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