Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde am 21.10.2015 in Radebeul, Waldstraße 27, FR Dresden innerhalb geschlossener Ortschaften um 6 km/h, bei zulässigen 30 km/h festgestell. Die Messung mit G1 TraffiStar S350 ergab 36 km/h. Angebotenes Verwarnungsgeld: 15,00 €

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bußgeldstelle Große Kreisstadt Radebeul übersandte Anhörung.

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