Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften in Solingen, auf der Auguststraße, in Höhe 68,( KITA AWO) in FR Kotter Straße um 6 km/h, bei zulässigen 30 km/h wurde Verwarnungsgeld von 15,00 € erhoben. Festgestellt wurden 36 km/h. Beweismittel: Messung mit VDS M5 RAD 2, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Solingen
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