Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Westerholz, auf der K 219, in FR Rotenburg die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 50 km/h 66 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 16 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Geschwindigkeitsmessgerät Leivtec XV3 und Frontfoto. Angebotenes Verwarnungsgeld: 35,00 €

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Rotenburg (Wümme)

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