Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Teublitz, auf der Schwandorfer Str. mit 12 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 62 km/h. Beweismittel: Leivtec XV3, Foto. Verwarnungsgeld: 15,00 €
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Anhörungsbogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Regensburg übersandt.
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