Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Holzwickede, auf der Schwerter Straße, Nr. 9, Fahrtrichtung Schwerte die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 30 km/h 40 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 10 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß mit Messgerät MULTANOVA 6F und Frontfoto

Verletzte Vorschriften:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreispolizeibehörde Unna übersandte Anhörung

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