Bei einer Geschwindigkeitsmessung in München, auf der A 8 West, Ri. München, im Abschnitt 540, bei km 1,483, wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 72 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 12 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan Speed, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Anhörungs wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.
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