In Kötz, Groß Kötz, auf der Ichenhauser Str., im Bereich Hs.-Nr. 28-30 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um
12 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Robot speedophot RADAR 1 62 km/h, bei zulässigen 50 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle gKU Verkehrsüberwachung Schwaben Mitte
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