In Hamm, auf der Lippestraße, FR Westen, 50 m östl. Im Giesendahl wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 16 km/h überschritten. Gemessen wurden 46 km/h bei zulässigen 30 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamm

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