Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hamm, auf der Lipperandstraße, FR Werne, in Höhe Oberholster Str. die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 67 km/h, zulässig waren 50 km/h. Die Überschreitung betrug 17 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
Anhörung wurde von Bußgeldstelle Stadt Hamm übersandt.
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