Am 24.04.2016 wurde innerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Herne, auf der Solinger Straße, FR Süd, Hohe Lutge Bruch
um 15 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Radarmessung 45 km/h, 25,00 € Verwarnungsgeld

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Herne

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