Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 14.04.2016 in Semmenstedt, B 79, in Richtung Rocklum wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 68 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 18 km/h. Beweismittel: Messung mit Multinova 6F, Foto

Verstoß gegen:  § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Schreiben wurde von Bußgeldstelle Landkreis Wolfenbütttel übersandt.

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