Es wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Hagen, auf der BAB 45, bei km 30.180, in Fahrtrichtung Frankfurt um 19 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät: TraffiStar S 330 99 km/h, 30,00 € Verwarnungsgeld
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
Bußgeldstelle Hagen erhob Verwarnungsgeld
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