Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 27721, Ritterhude, auf der Lesumstoteler Str. , Höhe ggü. Nr 121 mit 14 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 64 km/h. Beweismittel: Einseitensensor ES3.0, Foto, Verwarnungsgeld 20,00 €

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Landkreis Osterholz übersandt.

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