Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Flensburg, auf dem Hesttoft , Höhe H.-Nr. 27 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 30 km/h 37 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 7 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß mit Messgerät G Multanova 6F und Frontfoto, Verwarnungsgeld: 15,00 €
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Flensburg
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