Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der BAB 20, in Höhe km 327,94, in FR Prenzlau / Lübeck um 20 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden 120 km/h, Beweismittel: Lasermessung, Messgerät PoliScan Speed , Frontfoto. Verwarnungsgeld: 30,00 €

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee

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