Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Freiburg, Schützenalleetunnel, auf der linken Spur, stadtauswärts die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 50 km/h, 59 km/h mit Induktionsschleifenmessung. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 9 km/h wurde Verwarnungsgeld von 20,00 € erhoben.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Freiburg

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