Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften in 85276 Hettenhausen, Reisgang, auf der B 13, Münchner Straße, Höhe Hs.-Nr. 12 um 13 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Verwarnungsgeld von 25,00 € erhoben. Festgestellt wurden 63 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor, Foto
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern
„Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.”