Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften in 85276 Hettenhausen, Reisgang, auf der B 13, Münchner Straße, Höhe Hs.-Nr. 12 um 13 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Verwarnungsgeld von 25,00 € erhoben. Festgestellt wurden 63 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor, Foto

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern

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