Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Neuland, auf der B 495, bei km 20,500 wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 70 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 20 km/h. Beweismittel: Messung mit Geschwindigkeitsmessgerät, Foto, Verwarnungsgeld: 35,00 €

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Anhörungsbogen  wurde von Bußgeldstelle Landkreis Stade übersandt.

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