In Borna, auf der Lausicker Straße i.H. Hs. Nr. 7-26 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 7 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 37 km/h, bei zulässigen 30 km/h. Beweismittel: Frontfoto, Messgerät Speedophot RADAR. Verwarnungsgeld von 15,00 € angeboten.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Borna

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