Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 10713 Berlin, auf der BAB 100 Süd, Verbindungsfahrbahn von ehem. BAB 104 zur BAB 100 Süd die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 60 km/h 76 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 16 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß mit einem Geschwindigkeitsmessgerät und Frontfoto.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Berlin
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