Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde 13405, Berlin Rd Scharnweberstr., ggü 68, Ri Müllerstraße begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 9 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät PoliScan Speed mit Frontfoto 59 km/h
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Anhörung
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