Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Selm, auf der Olfer Straße, Fahrtrichtung Münsterlandstraße begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 8 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Festgestellt wurden mit SpeedoPhot (Radarwagen) 58 km/h. 15,00 € Verwarnungsgeld-Angebot
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Unna
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