Es wurde innerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Minden, auf der Lübecker Straße, 131, FR Innenstadt um 8 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät: SpeedoPhot Radar, Heck Cam 58 km/h

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bußgeldstelle Minden übersandte Anhörung zur Verkehrsordnungswidrigkeit

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