Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Hannover auf dem Westschnellweg, Limmerstraße um 19 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurden 30,00 € Verwarnungsgeld erhoben. Festgestellt wurden 69 km/h. Beweismittel: Messung mit Vitronic stationär, Frontfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landeshauptstadt Hannover

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