Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in 09661, Hainichen, OT Schlegel, Straße des Friedens, Höhe 50 m bis HG Nr. 4, B 169, in Rtg. Hainichen um 16 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 35,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 66 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landratsamt Mittelsachsen

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