Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften in 12487, Berlin Sterndamm, 114 – 116 um 12 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde ein Verwarnungsgeld von 50,00 € erhoben. Festgestellt wurden 62 km/h. Beweismittel: Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät und Frontfoto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizei Berlin übersandte Verwarnung / Anhörung
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