Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 20, FR Stettin, AS Tribsees die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 60 km/h, 72 km/h mit Lichtmessverfahren, Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 12 km/h wurde Verwarnungsgeld in Höhe von 20,00 € erhoben.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsidium Neubrandenburg übersandte Zeugenfragebogen
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