Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 12437, Berlin, BAB 113, Richtung Süd, AS Johannisthaler Chaussee die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 6 km/h bei zulässigen 80 km/h. Mit Frontfoto wurden 86 km/h dokumentiert.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin erhob 30,00 € Verwarnungsgeld
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