Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften in 71272, Renningen, B 295 um 6 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde mit Erhebung von Verwarnungsgeld von 20,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 76 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor ES3.0 und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Böblingen übersandte Verwarnung / Anhörung
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