In der Gemarkung Wittmar, B 79, in Rtg. Wittmar, i.H. Friedhof wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 29 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Messgerät Traffiphot-S mit Frontfoto 88 km/h. Verwarnungsgeld: 30,00 €

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Aktenführende Bußgeldstelle Landkreis Wolfenbütttel übersandte Anhörungsbogen

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