Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Düsseldorf, Volmerswerther Straße, von Haus.-Nr. 365-371, Fahrtrichtung Volmerswerther Deich mit 13 km/h, bei zulässigen 30 km/h gemessen. Festgestellt wurden 43 km/h. Beweismittel: Messung mit Vitronic PoliScan FM1 und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat

Verwarnung / Anhörung mit Erhebung von 50,00 Verwarnungsgeld wurde von Bußgeldstelle Düsseldorf übersandt.

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