Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Frankfurt (Oder), auf der R.-Luxemburg-Str., in Richtung K.-Marx-Str. die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 38 km/h bei zulässigen 30 km/h mit Messgerät TraffiPhot stat. Geschw. V mit Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 8 km/h und führte zur Erhebung von .15,00 € Verwarnungsgeld
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle:Bußgeldstelle Frankfurt (Oder) übersandte Vordruck Anhörung
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